Hier finden Sie Informationen zum Thema Erben und Vererben
Ich kann für Sie als Notar oder als Rechtsanwalt tätig werden.
Als Notar immer dort, wo letztwillige Verfügungen oder Erbscheinsanträge beurkundet werden müssen, als Rechtsanwalt dort, wo streitige Auseinandersetzungen über das Erbrecht geführt werden. (Selbstverständlich darf ich nicht in derselben Sache als Anwalt und
Notar tätig werden)
Lexikon des Erbrechts
Erbschaftssteuertabelle
Wer erbt von wem ? Erbfolge
Erbengemeinschaft oder Vermächtnis? Was ist vorteilhafter?
Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag ?
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins - Wie?
Erbschein wo/wie/warum/wie teuer ? |