Fachanwalt Familienrecht Fachanwalt Erbrecht Spezialist in Wehrsachen
Warum ein Scheidungsantrag vor dem 1.9. 2009 viel Geld sparen oder kosten kann.
Zum 1.9. ändert sich viel im Familienrecht.Ein neues Gesetz über das Verfahren in Familiensachen(FamFG) tritt in Kraft. Auch der Zugewinnausgleich wird in entscheidenden Punkten geändert. Eheleute, dieim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und keinen Ehevertrag geschlossen haben, müssen den erzielten Zugewinn bei der Scheidung ausgleichen. Zugewinn ist die jeweiligeDifferenz zwischen Anfangs- und Endvermögen, wobei bisher das Anfangsvermögen rechnerisch nicht niedriger sein durfte als Null. Wer also mit 30.000 € Schulden in die Ehe gegangen war und während der Ehezeit seine Schulden ausgeglichen hat,hatte keinen Zugewinn erzielt. Der Ehepartner, der ohne Schulden in die Ehe ging und ebenfalls 30.000 € erwirtschaftet hatte, musste bei der Scheidung15.000 €abgeben.Das wird sich ändern.Denn bald wird auch negatives Anfangsvermögen berücksichtigt, was für das obige Beispiel bedeutet,dass nichts auszugleichen ist. Das alte Recht gilt für alle Verfahren, die vor dem 1.9. bei Gericht anhängig sind. Man sollte also Rechtsrat einholen, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe kam. Denn ob ein Scheidungsantrag am 31.8. oder später bei Gericht eingeht, kann unter Umständen viel ausmachen.