Ich berate und vertrete Sie in allen rechtlichen Belangen Ihrer zwischenmenschlichen Beziehung:
Als Notar entwerfe und beurkunde ich Ihren Partnerschafts- oder Ehevertrag
Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie

im Fall der Trennung
bei der Scheidung
bei der Aufhebung der
Lebenspartnerschaft
im Streit um das Umgangsrecht
bei der Geltendmachung von Unterhalt
bei der Abwehr unberechtigter
Unterhaltsansprüche
bei der Aufteilung des Hausrats
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